Leitbild und Redaktionsstatut
Publizistisches Leitbild
Das publizistische Leitbild enthält Qualitätsziele im Sinne von Grundwerten des Programms und gibt damit Auskunft über das publizistische Selbstverständnis von Radio Central.
Publizistisches Selbstverständnis
Radio Central ist der vom Bundesrat konzessionierte lokale Radiosender für die Region Zentralschweiz und die Region Ausserschwyz, Linthgebiet und Glarus und will diesen Status erhalten und den dazu gehörigen Leistungsauftrag in hoher Qualität erfüllen. Sein Zielpublikum sind die Menschen im Sendegebiet mit Informationsbedürfnissen in den Themenbereichen Gesellschaft, Kultur, Politik, Bildung, Wirtschaft und Sport.
Radio Central steht für Regionalität und Verbundenheit mit der Bevölkerung, für Vertrauen und Kontinuität, für Meinungsvielfalt, Offenheit und Toleranz. Wir bekennen uns zur direkten Demokratie, sind dem freiheitlichen Gedankengut verpflichtet und tragen zu einem fundierten öffentlichen Dialog bei über alle gesellschaftlich und politisch relevanten Themen als Grundlage demokratischer Partizipation.
Radio Central steht ein für:
• Die Freiheit und Würde des Menschen und eine pluralistische Gesellschaft
• Solidarität zu Benachteiligten, Minderheiten und sozial Gefährdeten
• Geschlechterdiversität
• Vielfalt der Gesellschaft und Kultur
• Meinungsvielfalt und Offenheit
• Verantwortung gegenüber der Umwelt
• Toleranz gegenüber Andersdenkenden
• Den demokratischen Rechtsstaat, freie Meinungsbildung und Dialog
Radio Central sorgt für Transparenz, die Begrenzung und demokratische Kontrolle der staatlichen Macht und die Möglichkeit der öffentlichen Kritik und lehnt Extremismus sowie jegliche Art von Fundamentalismus und Gewalttätigkeit ab.
Mission
Wir befähigen das Publikum in unserem Versorgungsgebiet durch Berichterstattung über Themen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport zur Meinungsbildung und verantwortungsvollen Wahrnehmung der demokratischen Rechte auf allen Staatsebenen und zur Orientierung über vielfältige Aspekte des Lebens. Wir fördern durch lokal-regionale und ausgewogene Inhalte den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sowie die regionale Identitätsstiftung. Die Unterhaltungsinhalte, die edukativen Charakter aufweisen oder die Vielfalt in unserer Gesellschaft abbilden, ergänzen unser Radioprogramm.
Leitlinien
In Übereinstimmung mit seiner Konzession veranstaltet Radio Central ein tagesaktuelles Radioprogramm, das vorwiegend über die relevanten lokalen und regionalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge informiert, sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beiträgt.
Radio Central orientiert sich bei der journalistischen Arbeit an den Bedürfnissen des Publikums in der Zentralschweiz und Glarus, wahrt aber Distanz im Umgang mit Interessen- und Lobbygruppen und lässt sich nicht instrumentalisieren. Journalistische Unabhängigkeit ist uns wichtig und wird gewahrt.
Zur Gewährleistung von Themenkontinuität berichtet Radio Central unaufgeregt und verhältnismässig über aktuelle Themen, behält die relevanten Aspekte aber auch mittel- und langfristig im Visier.
Richtschnur für die redaktionelle Arbeit bilden das Redaktionsstatut von Radio Central, die publizistischen Leitlinien, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserats, die Konzession sowie die Radio- und Fernsehgesetzgebung.
Programm
Radio Central versteht sich als Regionalradio für die Zentralschweiz und den Grossraum Ausserschwyz, oberer Zürichsee, Linthgebiet und Glarus. Der Fokus liegt auf der Erbringung des Leistungsauftrages.
Wir informieren unsere Hörerinnen und Hörer im Rahmen eigenproduzierter Regionalinformationsangebote kontinuierlich und umfassend über aktuelle Ereignisse und Themen aus dem Konzessionsgebiet und zeigen Hintergründe und Zusammenhänge betreffend des lokalregionalen Geschehens auf.
Des Weiteren berichtet Radio Central bei entsprechender Relevanz über Geschehnisse aus der übrigen Schweiz und der ganzen Welt. Bei überregionalen oder globalen Themen legen wir den Fokus unserer Berichterstattung auf deren lokale Auswirkungen auf die Menschen in unserem Konzessionsgebiet. Unsere Hörerinnen und Hörer können sich dadurch über Themen von lokaler, regionaler und auch darüber hinausgehender Bedeutung eine eigene Meinung bilden.
Radio Central soll die Zuhörerinnen und Zuhörer darüber hinaus unterhalten. Das im Zentrum stehende Informationsangebot wird durch vielfältige Inhalte aus den verschiedensten Lebensbereichen ergänzt, welche eine Fülle von Lebensfragen abbilden und die Reichweite des Senders erweitern. Neben Wortbeiträgen unterhaltet Radio Central seine Zuhörerinnen und Zuhörer zudem mit einem breiten Musikprogramm.
Grundsätze unserer Berichterstattung
Die Berichterstattung von Radio Central ist relevant, sachgerecht, vielfältig und unabhängig.
Relevant insofern, als sie Themen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft, Bildung und Sport berücksichtigt, die das Zusammenleben und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft betreffen, dem Publikum helfen, seine demokratischen Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene wahrzunehmen und/oder für das Publikum im Alltag eine direkte und spürbare Bewandtnis haben.
Sachgerecht und glaubwürdig ist die Berichterstattung, indem sie alle verfügbaren Fakten ausgewogen in Betracht zieht. Die Redaktion verbreitet nur Informationen, die sie nach bestem Wissen und Gewissen für wahr hält. Im Sinne der Transparenz legen wir unsere Quellen offen, sofern dies möglich und im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses verantwortbar ist. Andere Meinungen stellen wir fair dar.
Vielfältig ist unsere Berichterstattung, indem sie einerseits eine Vielfalt an Themen abdeckt und andererseits eine Vielfalt an Meinungen und Interessen wiedergibt. Sie berücksichtigt das Geschehen im gesamten Versorgungsgebiet und bringt die wesentlichen Tatsachen und Meinungen zu einem Thema angemessen zum Ausdruck. Redaktorinnen und Redaktoren von Radio Central unterschlagen keine relevanten Informationen und berichten unvoreingenommen. Es widerspricht unserem publizistischen Selbstverständnis, ein Thema einseitig darzustellen. Verschiedene journalistische Formen kommen zum Einsatz, um Hintergründe und Zusammenhänge aufzuzeigen. So stellen z.B. Nachrichten und Beiträge einerseits die gesellschaftlich relevanten Themen unmittelbar dar. Andrerseits werden in Talks, Interviews und Beiträgen regionale Informationen vertieft, eingeordnet und analysiert.
Unabhängig ist unser Programm, d.h. ohne Abhängigkeit von politischen, wirtschaftlichen, religiösen, sozialen oder anderen Interessengruppen. Wir berichten unbeeinflusst von persönlichen Interessen. Die legitimen Bedürfnisse und Besonderheiten der Kantone und Gemeinden im Versorgungsgebiet werden angemessen berücksichtigt. Es wird keine Ideologie, Partei oder sonstige Interessengruppe bevorzugt. Wir berichten ausschliesslich aufgrund von journalistischen Erwägungen.
Fazit: Im Bewusstsein um die Bedeutung der Berichterstattung für die öffentliche Meinungsbildung steht Radio Central für eine der Wahrheit, Fairness und Ausgewogenheit verpflichtete Publizistik. Es werden alle verfügbaren Fakten und Informationen in Betracht gezogen, Themen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und die Vielfalt von Meinungen angemessen zum Ausdruck gebracht.
12. April 2023, Rotkreuz, Zuständigkeit VR
Redaktionsstatut
1 Publizistische Grundsätze
1 Die im publizistischen Leitbild von Radio Central enthaltenen Leitlinien bilden die zentralen Orientierungspunkte für die Tätigkeit der Redaktion.
2 Radio Central bekennt sich zum unabhängigen und professionellen Qualitätsjournalismus.
3 Die Redaktion von Radio Central ist offen für alle gesellschaftlich relevanten, rechtsstaatlich und demokratisch fundierten Standpunkte und orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an den Grundsätzen der Relevanz, Sachgerechtigkeit, Vielfalt, Unabhängigkeit, Ausgewogenheit, Wahrhaftigkeit, Verständlichkeit und Transparenz.
4 Die Redaktion von Radio Central verbreitet nur Informationen aus zuverlässigen Quellen und legt letztere – unter Vorbehalt des Redaktionsgeheimnisses – offen.
5 Die Redaktion von Radio Central unterlässt jede Diskriminierung wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Die Redaktion berichtet in einer diskriminierungsfreien und geschlechtergerechten Sprache. Es gilt das Reglement «Geschlechtsneutral berichten».
6 Die publizistischen Grundsätze sind im Programm- und Redaktionshandbuch für die tägliche Arbeit näher ausgeführt. Im Übrigen gelangen die Bestimmungen des Journalistenkodex des Schweizer Presserats zur Anwendung.
2 Aufgaben der Redaktion
7 Die Redaktion erfüllt den im Gesetz und in der Konzession verankerten Leistungsauftrag unter Beibehaltung eines qualitativ hochwertigen Journalismus und hält sich dabei an die vom Verwaltungsrat der Radio Central AG verabschiedeten Vorgaben (nebst diesem Redaktionsstatut namentlich das Organisationsreglement und die publizistischen Leitlinien), die gesetzlichen Vorschriften sowie die in der Konzession verankerten Pflichten.
8 Die Redaktion sorgt dafür, dass Radio Central das Publikum im Versorgungsgebiet umfassend über lokale und regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informiert und zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung sowie zum kulturellen Leben beiträgt.
9 Die Redaktion deckt mit ihrer Berichterstattung eine Vielfalt an Themen ab, gibt eine Vielfalt an Meinungen und Interessen wieder und berücksichtigt das Geschehen im gesamten Versorgungsgebiet.
10 Die Redaktion berücksichtigt bei der Informationsbeschaffung und -verarbeitung die lokalen und regionalen Eigenheiten des Versorgungsgebiets, setzt den Fokus auf Eigenproduktionen und trägt so essentiell zur Erfüllung des regionalen Leistungsauftrags bei.
11 Die Redaktion vermittelt ihre Informationen und Erkenntnisse mittels einer Vielfalt an journalistischen Formen, welche jeweils dem Inhalt und den Bedürfnissen des Publikums
angepasst werden.
12 Die Redaktion von Radio Central arbeitet nach Kräften an der permanenten Sicherung und weiteren Verbesserung der journalistischen Qualität und orientiert sich hierbei an den journalistischen Berufspflichten.
3 Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion
13 Die innere Medienfreiheit der Redaktion ist gewährleistet und bietet Gewähr für Angebots- und Meinungsvielfalt sowie eine plurale Berichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit.
14 Die Redaktion von Radio Central ist publizistisch unabhängig. Sie entscheidet eigenständig und unabhängig von anderen Redaktionen über publizistische Inhalte und Strategien. Sie ist in der Programmgestaltung unabhängig von politischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und anderen Interessengruppen.
15 Die Redaktion von Radio Central ist formal unabhängig und deren journalistische Weisungsfreiheit umfassend gewährleistet. Bezüglich des journalistischen Tagesgeschäfts hat der Verwaltungsrat der Radio Central AG ausser in den Belangen, die im vorliegenden Redaktionsstatut geregelt sind und unter Vorbehalt der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, keine inhaltliche Weisungsbefugnis.
16 Redaktionsmitglieder können nicht verpflichtet werden, über etwas zu berichten, was ihren Berufsgrundsätzen, ihrem Gewissen oder diesem Redaktionsstatut widerspricht. Sie haben das Recht, Weisungen, welche gegen die publizistischen Grundsätze von Radio Central verstossen, zurückweisen. Aus einer Weigerung dürfen ihnen keine Nachteile erwachsen.
17 Die Redaktion von Radio Central ist wirtschaftlich unabhängig. Der Verkauf wird personell und organisatorisch getrennt geführt. Personelle Verflechtungen zwischen Redaktion und Verkauf sind untersagt. Es existieren keine Weisungsgebundenheiten im gegenseitigen Verhältnis zwischen Verkauf und Redaktion, und es erfolgt keine Koordination von Inhalten mit internen oder externen Werbeverantwortlichen oder Werbeauftraggebern.
4 Organisation der Redaktion
18 Die Redaktion mit den Programmschaffenden setzt sich zusammen aus Programmleitung/Chefredaktion, Redaktionsleitung, Moderationsleitung/Musik, Programmplanung, Produktion «Kultur», Nachrichtenredaktion, Moderation, Online/Social Media, Volontär/innen und Praktikant/innen.
19 Der Programmleitung/Chefredaktion obliegt die Programmverantwortung. Sie sorgt dafür, dass das Programm zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Versorgungsgebiet beiträgt. Sie erlässt ein Qualitätssicherungssystem, welches die inhaltlichen, formalen und prozeduralen Qualitätsziele und -standards der Programmproduktion umfasst.
20 Die Programmleitung/Chefredaktion stellt sicher, dass die Redaktion mit genügend diversem journalistischem Personal ausgestattet ist, um ihren Leistungsauftrag zu erfüllen. Im Rahmen der Rekrutierung wird bei gleich guten Bewerbungen diejenige Person angestellt, dank der die Diversität am besten gefördert wird.
21 Die Redaktionsleitung ist für den redaktionellen Inhalt der Nachrichten und Informations-Beiträge verantwortlich.
22 Die Moderationsleitung ist für die redaktionellen Inhalt des Programms unter der Stunde und für die Musik verantwortlich.
23 Die Programmplanung ist für die Redaktionsagenda und die Inhaltsplanung verantwortlich.
24 Die Nachrichtenredaktion ist für die Umsetzung der Nachrichten und Informationsbeiträge verantwortlich.
25 Die Produktion «Kultur» ist für die programmliche Umsetzung des Kulturauftrags verantwortlich.
26 Die Moderation ist für die Inhalte der Moderationstexte verantwortlich und präsentiert die Radio Central Sendungen.
27 Online/Social ist für die Umsetzung von relevanten, regionalen und dem Leistungsauftrag entsprechenden Inhalten auf den Online- und Social-Media-Kanälen verantwortlich.
28 Im Weiteren richten sich Organisation und Verantwortlichkeiten der Redaktion von Radio Central nach der Geschäftsordnung, bestehend aus den Statuten sowie dem Organisationsreglement der Radio Central AG.
5 Rechte und Pflichten der Redaktionsmitglieder
29 Redaktionsmitglieder haben das Recht, ihre Meinung im Rahmen der publizistischen Grundsätze von Radio Central frei zu äussern.
30 Redaktionsmitglieder legen der Programmleitung/Chefredaktion alle potentiell relevanten Interessenbindungen offen. Das gilt auch für die temporäre Übernahme von Funktionen in kulturellen und sportlichen Projekten.
31 Die Redaktionsmitglieder sind zur Zurückhaltung in der Übernahme von politischen oder wirtschaftlichen Ämtern verpflichtet. Die Ausübung eines öffentlichen Amtes ist grundsätzlich nicht mit der Tätigkeit als Redaktionsmitglied bei Radio Central vereinbar.
Wird eine öffentliche Funktion aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise wahrgenommen, ist auf eine strikte Trennung der Funktionen zu achten. Sowohl vor der Annahme öffentlicher als auch anderer Mandate haben Redaktionsmitglieder die Einwilligung der Programmleitung/Chefredaktion einzuholen.
32 Alle öffentlichen Auftritte von Redaktionsmitgliedern ausserhalb der beruflichen Tätigkeit bedürfen der Einwilligung der Programmleitung/Chefredaktion. Dabei wird abgewogen, ob der Auftritt mit der journalistischen Unabhängigkeit und Neutralität vereinbar ist. So muss beispielsweise bei Auftritten im politischen Umfeld (Podiumsdiskussionen) sichergestellt sein, dass die journalistischen Grundsätze eingehalten werden (ausgewogene Zusammensetzung des Podiums, inhaltliche Freiheit der Fragen und Gestaltung, etc.).
33 Programm-Mitarbeitenden von Radio Central ist es nicht erlaubt, bei Werbeproduktionen (Spots etc.) auf dem eigenen Medium mitzuwirken. Die Mitwirkung bei Werbeproduktionen für andere Medien kann die Programmleitung/Chefredaktion in Ausnahmefällen bewilligen.
34 Redaktionsmitgliedern ist es untersagt, in ihrer beruflichen Funktion Vorteile, Vergünstigungen, Geschenke oder andere Zuwendungen anzunehmen. Nicht darunter fallen kleinere Geschenke bzw. «Aufmerksamkeiten» anlässlich von Medienkonferenzen, Essen etc., deren Wert 50 Franken nicht übersteigt. Im Zweifelsfall ist die Programmleitung/Chefredaktion zu informieren, welche über die Annahme entscheidet.
35 Redaktionsmitgliedern ist es untersagt, ihre berufliche Stellung auszunutzen, um private Vorteile zu erlangen oder Druck auf Dritte auszuüben. Als unethisch gilt insbesondere die Drohung gegenüber einer Drittperson, dass etwas in einer Sendung thematisiert wird. Mitarbeitende von Radio Central verpflichten sich ausserdem, aus Informationen, welche ihnen aus beruflichen Gründen zugänglich werden, keine persönlichen Vorteile zu ziehen bzw. keinem Dritten persönliche Vorteile daraus zu schaffen. Dies gilt insbesondere für Informationen im Wirtschaftsbereich (Insiderwissen mit Auswirkungen auf Börsenkurse etc.).
36 Die Redaktionsmitglieder verzichten in ihrer beruflichen Tätigkeit auf jede Form von kommerzieller Werbung.
6 Mitsprache und Anhörung der Redaktion
37 Die Redaktionsmitglieder bilden eine Redaktionskonferenz. Diese steht unter dem Vorsitz der Programmleitung/Chefredaktion und tagt mindestens zweimal jährlich. In dringenden Fällen nimmt die Redaktionsleitung die Rechte der Redaktionskonferenz wahr.
38 Die Redaktionskonferenz erörtert alle Fragen im Arbeitsbereich der Redaktion und kann hierzu mit absolutem Mehr der Anwesenden Empfehlungen beschliessen. Diese können sich an die Unternehmensleitung oder den Verwaltungsrat richten.
39 Der Verwaltungsrat kann die Redaktionskonferenz bei wesentlichen, sie betreffenden Entscheidungen des Verwaltungsrats anhören. Der Präsident bzw. die Präsidentin des Verwaltungsrats beruft zu diesem Zweck eine Redaktionskonferenz ein.
7 Schlussbestimmungen
40 Dieses Redaktionsstatut wurde vom Verwaltungsrat der Radio Central AG an seiner Sitzung vom 12. April 2023 genehmigt und tritt sofort in Kraft; es ersetzt alle früheren diesbezüglichen Regelungen.
41 Das Redaktionsstatut wird jeder Redaktorin und jedem Redaktor abgegeben und bildet einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Rotkreuz, 12. April 2023