Weniger als zwei Prozent der neuen Heizungen laufen mit Öl oder Gas
Seit dem 1. September 2022 dürfen fossile Heizungen im Kanton Zürich nur noch durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn erneuerbare Lösungen an einem Ort technisch nicht möglich sind oder über den gesamten Lebenszyklus mehr als 5 Prozent teurer sind als eine Öl- oder Gasheizung.
Diese Ausnahmen müssen jedoch kaum bewilligt werden, wie eine Auswertung der Baudirektion zeigte, die am Mittwoch publiziert wurde. Analysiert wurden dabei 379 Gesuche aus zehn Gemeinden.
Lediglich in 1,3 Prozent der Fälle bewilligten die Behörden ausnahmsweise wieder eine Öl- oder Gasheizung. Einmal wurde eine neue Gasheizung bewilligt, einmal eine Ölheizung und dreimal ein Kombi-System aus Wärmepumpe und Gasheizung.
Hauptsächlich Wärmepumpen
Über die Hälfte aller alten, fossilen Heizungen wurde mit Wärmepumpen ersetzt, danach folgen in der Rangliste Erdsonden-Wärmepumpen, Fernwärme, Holz und Grundwasser-Wärmepumpen.
Die Untersuchung wurde in den Gemeinden Adliswil, Altikon, Bülach, Dinhard, Elsau, Gossau, Kloten, Rüschlikon, Thalwil und Uster durchgeführt.
Die Zürcherinnen und Zürcher nahmen das neue Energiegesetz im November 2021 mit deutlichem Ja-Anteil von 62,6 Prozent an. Aktuell gibt es im Kanton noch über 100'000 Öl- und Gasheizungen.