Weitere Flugausfälle bei Discover durch Pilotenstreik
Der Konzern wollte in diesen Fällen entweder Jets anderer Konzerngesellschaften einsetzen oder die betroffenen Passagiere umbuchen. Das Unternehmen hatte vor dem dreitägigen Streik angekündigt, zwei Drittel sämtlicher Flüge anbieten zu wollen. Der Ausstand der Vereinigung Cockpit soll bis einschliesslich Montag, 23.59 Uhr, laufen.
Für Montagvormittag hat die Gewerkschaft VC auch Piloten der Muttergesellschaft Lufthansa zu einem Solidaritätsstreik für die Discover-Kollegen aufgerufen. Bestreikt werden über einen Zeitraum von vier Stunden nur Flugzeuge vom Typ Boeing 787, von dem die Lufthansa bislang erst fünf Exemplare besitzt.
In dem geplanten Streikzeitraum sind nach Angaben der Airline vier Abflüge potenziell betroffen. Hier sei man aber zuversichtlich, dass diese Abflüge wie geplant erfolgen. Andere Flugzeugtypen sind nicht betroffen.
Unverständnis bei Lufthansa-Manager
Lufthansa-Organisationschef Karl Brandes reagierte mit Unverständnis auf den Streikaufruf zu einem «betriebsfremden Solidaritätsstreik». In einem Schreiben an die Piloten wies er darauf hin, dass Lufthansa mit der VC einen langfristigen Tarifvertrag abgeschlossen hat. «Auch mit dem Ziel, dass wir bei Lufthansa Airlines einen längerfristigen Tariffrieden ohne Streiks haben, um in den nächsten Jahren unser geplantes Wachstum gemeinsam mit Ihnen umzusetzen.» Der VC-Aufruf sei «mehr als befremdlich».
Die mit 24 Airbus-Jets und rund 420 Piloten vergleichsweise kleine Ferienfluggesellschaft Discover startet ausschliesslich von Frankfurt und München und soll vor allem der Condor im touristischen Geschäft Konkurrenz machen.
Die VC will einen ersten Tarifvertrag bei der im Sommer 2021 gegründeten Airline erzwingen. Die Piloten haben seit Dezember bereits einen fünfstündigen Warnstreik und zwei reguläre Streiks veranstaltet. Innerhalb der Lufthansa-Gruppe hat die VC für die deutschen Gesellschaften eine gemeinsame Tarifkommission begründet.
Gewerkschaft will weiterkämpfen
Discover zahlt nach eigenen Angaben bereits höhere Pilotengehälter, die sie aber mit dem Betriebsrat und nicht mit der Gewerkschaft vereinbart hat. Die neuen Gehälter entsprechen exakt der Forderungslage der VC, wie beide Seiten bestätigt haben.
Die Gewerkschaft will den Arbeitskampf weiterführen, obwohl ihre materiellen Forderungen damit zunächst weitgehend umgesetzt scheinen. Eine Betriebsvereinbarung erreiche nicht die Rechtsqualität und Sicherheit eines Tarifvertrags mit der Gewerkschaft, hatte die VC kritisiert. Zudem habe die Gesellschaft als Vorbedingung eine sogenannte Sozialpartnerschafts-Charta verlangt, die grundlegende Rechte der Gewerkschaft einschränke.
Solidaritäts- oder auch Unterstützungsstreiks sind nach dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig, solange sie verhältnismässig bleiben und geeignet erscheinen, den Hauptarbeitskampf zu unterstützen.