Thurgauer Regierung ist gegen einen Verkauf ihrer Axpo-Beteiligung
Die Stromversorgung wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz als kritische Infrastruktur gewertet, wie die Thurgauer Regierung in einer Antwort auf eine einfache Anfrage mehrerer GLP-Grossrätinnen und Grossräte festhielt. In dieser stellten sie mehrere Fragen zur Axpo und zur Beteiligung des Thurgaus am Unternehmen.
Die Axpo decke rund 40 Prozent des Schweizer Strombedarfs, hielt die Regierung fest. Die negativen Auswirkungen eines Ausfalls der Stromversorgung wären «fatal». Es sei daher «von grösster Bedeutung», dass der Staat die Kontrolle über diese kritische Infrastruktur behalte.
Aus Sicht der GLP-Parlamentarier hat sich die Axpo von ihrer ursprünglichen Aufgabe als regionaler, monopolistischer Energieversorger weit weg entwickelt hin zu einem weltweit tätigen Unternehmen. Ob eine Beteiligung des Thurgaus daher noch angebracht sei, wollten die Parlamentarier wissen.
Keine Auswirkung auf Versorgungssicherheit
Ja, schrieb die Regierung. Über eine Tochtergesellschaft sei die Axpo bereits seit Jahrzehnten im internationalen Geschäft tätig gewesen. Dieses Geschäft helfe, die Risiken inländischer Stromerzeugung weiter zu reduzieren.
Keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit habe ein Entscheid der Schaffhauser Stimmbevölkerung vom August 2024, so die Regierung. Damals sagte sie nein zu neuen Axpo-Verträgen, welche den Gründungsvertrag von 1914 hätte ablösen sollen.
Die Axpo Holding AG befindet sich im Eigentum von fünf Kantonen und vier kantonalen Elektrizitätsversorgern. Die Thurgauer Beteiligung von 12,25 Prozent an der Axpo wird von der EKT Holding AG (EKT) gehalten.