Kanton St. Gallen hebt das Wasserentnahmeverbot auf
Der Entscheid der St. Galler Behörden ist per sofort in Kraft getreten. Somit dürfen Privatpersonen für den Eigengebrauch wieder höchstens 50 Liter je Minute aus Gewässern entnehmen, sofern diese dadurch nicht beeinträchtigt werden, wie es in der Mitteilung heisst.
Betriebe mit einer Konzession zur Wasserentnahme, etwa aus der Landwirtschaft, seien vom nun aufgehobenen Verbot nicht betroffen gewesen, erklärte Marcel Schirmer, Leiter Hydrometrie beim Kanton St. Gallen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Monaten hätten vor allem kleine Bäche und Flüsse im Kanton St. Gallen fast kein Wasser geführt.
Zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen hatte das kantonale Amt für Wasser und Energie am 14. Juli mit einer Allgemeinverfügung den Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleinen Seen, Weihern, kleinen Flüssen und Bächen eingeschränkt.