Der Thurgau hält am Wasserentnahmeverbot fest
Eine mögliche Aufhebung des Verbots hänge von weiteren Niederschlägen und der Entwicklung der Wassertemperaturen ab, sagte ein Sprecher des Kantons Thurgau. Die bisherigen Regenmengen hätten keine entscheidende Verbesserung der Lage herbeigeführt.
Schauer und Gewitter würden derzeit die Pegel nur kurzfristig anheben. So rasch die Wasserstände bei sommerlichen Niederschlägen noch oben gingen, fielen sie auch wieder nach unten, so ein Sprecher. «Für eine echte Entspannung würde es vier bis fünf Wochen mit dauerhaftem Landregen benötigen.»
Per 14. Juli verbot der Kanton Thurgau Wasserentnahmen aus Gewässern. Betroffen sind hauptsächlich Landwirte, die zur Bewässerung von Feldern Wasser aus Flüssen und Bächen pumpen.
Ausgenommen vom Verbot sind gemäss damaliger Mitteilung der Bodensee, der Hüttwilersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Diese würden noch über genügend Wasserreserven verfügen.
Mitte Juni stufte der Kanton aufgrund der Trockenheit auch die Waldbrandgefahr als erheblich ein. Gemäss Website des Thurgauer Forstamtes ist die Gefahrenstufe unterdessen auf «mässige Gefahr» - Gefahrenstufe 2 - gesenkt worden.