Bundesrat will Unfallleistungen für alle Opfer von sexueller Gewalt
Sexuelle Übergriffe an bewusstlosen Personen gelten bisher nicht als Unfall. Die Änderung des Unfallversicherungsgesetzes soll sicherstellen, dass Gesundheitsschäden nach sexuellen Übergriffen einheitlich von der Versicherung übernommen werden.
Die FDP, die Mitte, die Grünen, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und die Nichtregierungsorganisation Brava, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzt, begrüssen die geplante Gesetzesänderung. Die Mitte bezeichnete die aktuelle Situation als «stossende Lücke im geltenden Recht».
Die SVP lehnte den Entwurf als «systemwidrige Speziallösung» ab. Sie befürchtet, dass der Leistungsausbau einen höheren Aufwand und mehr Kosten verursachen wird.