Zuger Gerichte werden einer Analyse unterzogen
Die Berichts-Motion wurde von Mitgliedern der Mitte, SVP, SP und der ALG eingereicht. Sie verlangt einen Bericht über die Zuger Gerichte und die Staatsanwaltschaft, der die Organisation dieser Institutionen untersucht. Ziel war es, durch einen externen Gutachter zu prüfen, ob die Zuger Justiz «zeitgemäss» und gut funktioniere und den «aktuell und zukünftig veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen» gerecht werde.
Im Bericht sollte die mögliche Einrichtung eines Handelsgerichts, die Ansiedlung der Staatsanwaltschaft beim Obergericht, die Zahl der Richterstellen und die gehäufte Einsetzung von ausserordentlichen Ersatzrichtern beleuchtet werden.
«Fit für die Zukunft machen»
Motionär Kurt Balmer (Mitte) sagte, die Zuger Justiz habe grundsätzlich einen guten Ruf. «Eine Aussenansicht von Zeit zu Zeit tut aber gut. So kann sich die Zuger Justiz fit für die Zukunft machen.»
Thomas Werner (SVP), Präsident der Justizprüfungskommission, sagte, dass es nicht darum geht, das Wohlbefinden der Richter zu prüfen. «Es geht nur darum, zu schauen, wie die Zuger Justiz für die Zukunft vorbereitet ist.» Auch die Ratslinke und die Mitte sprachen sich für die Berichts-Motion aus.
Skeptisch zeigte sich die FDP. Sie lehnte die Berichts-Motion grösstenteils ab. Auch die Grünliberalen sprachen sich gegen den Bericht aus. Joelle Gautier (GLP) meinte, der Kantonrat sollte sich nicht in die Arbeitsweise der Gerichte einmischen.
Gerichte lehnen eine Analyse ab
Sowohl das Zuger Obergericht als auch das Verwaltungsgericht lehnten den Vorstoss ab. Die von den Motionären genannten Themen seien keine grossen Probleme für die Zuger Justiz, schrieb das Obergericht im Bericht an das Parlament. Dessen Präsident, Marc Siegwart, sagte in der Debatte, ein Bericht sei nicht nötig.
Das Verwaltungsgericht schrieb in seinem Bericht, eine Analyse dränge sich «in keiner Weise auf». Es sei ein «unnötiger Leerlauf», sagte Verwaltungsgerichtspräsidentin Diana Oswald.
Eine Mehrheit des Kantonsparlaments war anderer Meinung. Es erklärte die Berichts-Motion bei einer Enthaltung mit 52 zu 21 Stimmen für teilerheblich. Jetzt soll ein Bericht erstellt werden, der später dem Kantonsrat vorgelegt wird. Das Kantonsparlament kann keine Entscheidungen treffen, sondern ihn nur zur Kenntnis nehmen.