News
Schweiz

Zürcherin muss die Vernichtung von 78 Lachgasflaschen bezahlen

Prozess

Zürcherin muss die Vernichtung von 78 Lachgasflaschen bezahlen

1. Oktober 2026, 14:21 Uhr
Vernichtungskosten illegaler Waren hängen nicht vom Marktwert ab, sondern vom Aufwand bei der Entsorgung, so das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Eine im Kanton Zürich wohnhafte Frau muss über 9000 Franken für die Vernichtungskosten von 78 Lachgasflaschen bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sie hatte im März 2024 versucht, das Gas illegal in die Schweiz einzuführen und war in Pratteln BL erwischt worden.

Das für die Einfuhr solcher Chemikalien zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte die Vernichtung angeordnet und der Schmugglerin dafür 9050 Franken in Rechnung gestellt. Dagegen hatte die Frau vor dem Bundesverwaltungsgericht rekurriert, weil die Flaschen lediglich einen Marktwert von 1600 Euro hätten.

Das Gericht wies den Rekurs ab, wie aus seinem Urteil vom 22. September hervorgeht. Der Marktwert stehe in keinem Zusammenhang mit den Entsorgungskosten. Diese hingen vielmehr von der Gefährlichkeit der Ware ab. So müssten in den Verbrennungsanlagen zusätzliche Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, um jegliches Risiko einer Explosion zu verhindern.

Kehrtwende an der Grenze

Die im Kanton Zürich wohnhafte Frau hatte zunächst versucht, in den frühen Morgenstunden über Basel im Auto in die Schweiz einzureisen - im Kofferraum die 78 in Frankreich gekaufte Flaschen, insgesamt 74,1 Liter Lachgas, wie es hiess. Als sie Zöllner am Grenzübergang gesehen habe, sei sie umgekehrt - was den Beamten jedoch nicht entgangen sei.

Die Zöllner hätten das Fahrzeug gemeldet. Schliesslich sei die Frau über einen anderen Grenzübergang in die Schweiz gefahren, sei aber auf einem Autobahnrastplatz bei Pratteln abgefangen worden.

Lachgas (oder Distickstoffmonoxid, N2O) wirkt brandfördernd und findet verschiedene Anwendungen in der Industrie, Medizin oder Gastronomie. Es kann aber auch als Droge konsumiert werden.

(Urteil B-3282/2025)

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. Oktober 2026 14:21
aktualisiert: 1. Oktober 2026 14:21