Zürcher Zwangsmassnahmen-Opfer sollen kantonalen Beitrag erhalten
Der Solidaritätsbeitrag soll laut dem am Montag eingereichten Vorstoss 25'000 Franken betragen und von jenen betroffenen Personen beantragt werden, die nicht bereits einen kommunalen Solidaritätsbeitrag erhielten. Laut den Postulantinnen und Postulanten könnte die Auszahlung über den Gemeinnützigen Fonds erfolgen.
Es gehe darum, diese «historische Mitschuld und die Mitverantwortung der Zürcher Behörden» am grossen Leid der Betroffenen anzuerkennen, heisst es im Vorstoss. Alle Opfer seien gleich zu behandeln. Die Postulantinnen und Postulanten stören sich daran, dass Opfer unterschiedlich hohe Solidaritätsbeiträge erzielten - je nachdem, welche Behörde die Massnahme angeordnet hatte.
Im März 2023 hatte die Stadt Zürich einen kommunalen Solidaritätsbeitrag geschaffen. Der Kanton Schaffhausen zog nach und schickte ein Gesetz für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag in die Vernehmlassung, wie es im Vorstoss heisst.
Bis 1981 wurden Kinder und Jugendliche in Heimen weggesperrt, bei Pflegefamilien platziert und als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. So genannt liederliche oder arbeitsscheue Erwachsene wurden entmündigt und sterilisiert. Frauen und Männer wurden zur Nacherziehung in Arbeitsanstalten gesteckt oder kamen gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken.