Zürcher Strafbefehle gegen Klimaaktivisten werden rechtskräftig
Nach einer so genannten «Respektsviertelstunde» des Wartens entschied das Bezirksgericht am Freitagmorgen, die Verhandlung offiziell für beendet zu erklären. Der Stuhl, auf dem der 25-jährige Klimaaktivist hätte Platz nehmen müssen, war leer geblieben.
Damit wird der Strafbefehl gegen den Schaffhauser rechtskräftig. Sein 25-jähriger Mitstreiter, ebenfalls aus Schaffhausen, hatte seinen Rekurs noch in letzter Minute zurückgezogen. Er wurde am Freitagmorgen gar nicht mehr vor Gericht erwartet.
Auch sein Strafbefehl ist offiziell rechtskräftig. Beide sind nun wegen Nötigung vorbestraft und erhalten bedingte Geldstrafen. Die beiden wurden wegen einer Blockade einer Autobahnabfahrt in Zürich-Altstetten verurteilt.