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Zürcher Parteien fordern einen Strassenstrich an der Langstrasse

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Zürcher Parteien fordern einen Strassenstrich an der Langstrasse

2. Februar 2024, 06:00 Uhr
An der Zürcher Langstrasse sollen wieder Strassenstrichzonen bewilligt werden, fordern fünf Parteien in einem Postulat. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Im Zürcher Langstrassenquartier sollen wieder offizielle Strassenstrichzonen bewilligt werden: Damit könnten Sexarbeiterinnen, die in diesem Gebiet sowieso tätig sind, besser geschützt werden, heisst es in einem Postulat von SP, Mitte, EVP, AL und Grünen.

Das Gebiet an und um die Langstrasse sei mit Clubs, Bordellen und Salons ein traditionelles Rotlichtviertel, heisst es in dem in dieser Woche eingereichten Postulat. Da es aber nicht zu den bewilligten Strassenstrichzonen gehört, dürfen hier Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter keine Freier auf der Strasse anwerben. Tun sie es dennoch, werden sie gebüsst.

Damit finde Sexarbeit und Prostitution rund um die Langstrasse «unter erschwerten Kontaktaufnahmemöglickeiten und in einem Kontext mit sehr hoher repressiver Polizeipräsenz» statt, schreiben die fünf Parteien in ihrem Vorstoss.

Sexarbeitende würden so in die Illegalität abgedrängt. Sie würden als «kriminalisierte Anwerber:innnen» gegenüber der Polizei misstrauischer, womit sie sich bei erlebter Ausbeutung und Gewalt kaum mehr hilfesuchend an diese wenden würden. Sie seien auch für Mitarbeitende von Beratungs- und Fachstellen nur schwer zu erreichen, Gewaltprävention und Gesundheitsarbeit komme so zu kurz.

Die Verwundbarkeit reduzieren

«Der Stadtrat wird daher angehalten, geeignete Strassenabschnitte im Gebiet der Langstrasse als Strassenstrich zu bewilligen, um insbesondere gefährdete Personen im Sexgewerbe zu entkriminalisieren und ihre Vulnerabilität zu reduzieren», heisst es im Postulat, das nun ins Stadtparlament gelangt.

Die Stadt Zürich hatte 2013 - insbesondere als Reaktion auf den Strassenstrich am Sihlquai - einen neuen Strichplan erlassen und eine Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) eingeführt.

Strassenprostitution ist demnach nur in drei bestimmten Gebieten zu genau definierten Zeiten erlaubt. Sexarbeitende, die dort legal arbeiten, müssen gemäss PGVO handlungsfähig, krankenversichert und in der Schweiz erwerbsberechtigt sein. Zudem müssen sie für 40 Franken eine entsprechende Bewilligung einholen.

Bereits 2015 hatte die SP in einem Postulat - mit ähnlichen Argumenten wie im aktuellen Vorstoss - angeregt, dass der Stadtrat Strassenprostitution auch an der Langstrasse zulassen soll.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Februar 2024 06:00
aktualisiert: 2. Februar 2024 06:00
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