Zürcher Mohren-Inschriften werden ein Fall fürs Bundesgericht
Der Heimatschutz zeigte sich in einer Mitteilung vom Mittwoch überzeugt, dass eine Abdeckung der Schriftzüge - auch wenn sie reversibel sein soll - «den Anliegen des Denkmalschutzes nicht gerecht wird». Die Inschriften seien Zeitzeugen der Kultur- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Zürich.
Nach Ansicht des Heimatschutzes genügt es, eine Erklärtafel anzubringen, die auf den Hintergrund der Namensgebung hinweise. Er kritisiert insbesondere, dass die denkmalpflegerische Bedeutung der Inschriften bisher nie abgeklärt worden sei. Zudem fehle eine Abwägung, was das bedeutendere öffentliche Interesse darstelle - der Denkmalschutz oder die Beseitigung rassistischer Ausdrücke.
Das Verwaltungsgericht hatte die von der Stadt Zürich geplante Abdeckung der Inschriften im Dezember 2024 erlaubt. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Abdeckung die beiden Gebäude nicht gefährdet.
Es müsse gar nicht bewertet werden, ob die Inschriften rassistisch seien oder nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass die Abdeckungen reversibel seien.