Asyl
Weiterhin Zivilschutzanlagen als Unterbringung für Asylsuchende
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass Asylsuchende bei Kapazitätsengpässen weiterhin in Zivilschutzanlagen untergebracht werden können. (Archiv)
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Bei einer hohen Anzahl von Asylgesuchen können Bund und Kantone weiterhin auf Zivilschutzanlagen zurückgreifen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung verlängert.
Eigentlich reichten die Kapazitäten des Bundes für die Registrierung und die Aufnahme von neu ankommenden Asylsuchenden aus, hiess es am Freitag in einer Mitteilung des Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Doch übersteigen temporär die Asylgesuche die üblichen Zahlen, dann kann der Bund nun weiterhin auf Zivilschutzanlagen zurückgreifen. Die Verordnung wurde daher bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.