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Voraussichtlich tiefere Strafe für Autolenker nach tödlichem Unfall

Bundesgericht

Voraussichtlich tiefere Strafe für Autolenker nach tödlichem Unfall

7. Juni 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers teilweise gutgeheissen. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bündner Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung für einen Autolenker unzureichend begründet und muss auf Geheiss des Bundesgerichts über die Bücher. Der Verurteilte erfasste 2017 bei einem Überholmanöver eine korrekt fahrende Motorrollerin. Die junge Frau verstarb noch auf der Unfallstelle zwischen Chur und Domat/Ems.

Das Kantonsgericht sprach den Autofahrer im Oktober 2021 der fahrlässigen Tötung, der groben Verletzung der Verkehrsregeln, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, wovon 17 Monate bedingt. Zudem sprach es eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen und eine Busse aus.

Den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu verurteilen, hat das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Die Beschwerde des Verurteilten hat es teilweise gutgeheissen. Die maximale Freiheitsstrafe für fahrlässige Tötung liegt bei 36 Monaten. Diesen Strafrahmen habe das Kantonsgericht fast ausgeschöpft, ohne dies ausreichend zu begründen, schreibt das Bundesgericht.

Langes Verfahren

Nicht berücksichtigt habe die Vorinstanz bei der Strafzumessung zudem die lange Verfahrensdauer. Dies muss sie nachholen - insbesondere, weil sich die Dauer mit der vorliegenden Rückweisung abermals verlängere.

Der Autolenker überholte im Januar 2017 am frühen Morgen auf einer geraden Strecke zwei Autos hintereinander. Dabei übersah er eine entgegenkommende Rollerfahrerin. Er glaubte, beim Scheinwerfer des Rollers handle es sich um ein in der Mitte angebrachtes Licht des hinter der Frau fahrenden Autos. (Urteil 6B_16/2023 vom 17.5.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. Juni 2024 12:00
aktualisiert: 7. Juni 2024 12:00
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