Verwaltungsgericht pfeift Gemeinderat von Fällanden zurück
Der Gemeinderat begründete das Vorgehen mit einer Erhöhung der Asyl-Aufnahmequote durch den Kanton, wie das Verwaltungsgericht am Montag mitteilte. Für 1,5 Millionen Franken wollte die Gemeinde Wohncontainer zur Unterbringung von 64 Asylsuchenden kaufen.
Dagegen erhoben mehrere Stimmberechtigte der Gemeinde Beschwerde beim Bezirksrat Uster, der diese jedoch im August abwies. Das Verwaltungsgericht hingegen entschied jetzt zugunsten der Beschwerdeführenden.
Laut dem Urteil waren die notwendigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausgabe als gebunden deklariert werden darf, im vorliegenden Fall nicht erfüllt. So hätte es Alternativen zu den Wohncontainern gegeben, etwa die Unterbringung der Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen der Gemeinde.
Indem der Gemeinderat sich für die Wohncontainer entschied und die dafür notwendigen Ausgaben für gebunden erklärte, verunmöglichte er eine Mitbestimmung der Stimmberechtigten.
Der Gemeinderat hätte den Kreditantrag deshalb der Gemeindeversammlung vorlegen müssen. Der Beschluss der Gemeindeversammlung würde zudem dem fakultativen Referendum unterstehen.
Für Gemeinden, die aufgrund steigender Asylzahlen unter Druck stehen, erschwert der Entscheid die rasche Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Asylsuchende, weil solche Vorlagen bei den Stimmberechtigten häufig auf Widerstand stossen.
Der Kanton erhöhte die Asyl-Aufnahmequote zuletzt im Frühling dieses Jahres von 0,9 auf 1,3 Prozent. Pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen die Gemeinden aktuell also 13 Asylsuchende aufnehmen.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.