Verkehrspolitischer Spielraum der Stadt St. Gallen wird beschränkt
Mit drei Motionen wollten am Mittwoch die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP in unterschiedlicher Konstellation den Spielraum der Stadt St. Gallen bei Verkehrsfragen einschränken. Dagegen wehrte sich jeweils die SP-Grüne-GLP-Fraktion.
In einem der Vorstösse - eingereicht von FDP, Mitte-EVP und SVP - wurde verlangt, dass die Stadt ihre Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen und Signalisationen abgeben muss. Bisher war die Stadtpolizei für die Bewilligung von Zonen mit Tempo 20 oder 30 verantwortlich.
Dies sei «ein übergriffiges Verhalten gegenüber der Stadt», hiess es von der SP-Grüne-GLP-Fraktion. Die Motion wurde mit 68 gegen 30 Stimmen bei fünf Enthaltungen gutgeheissen. Damit ist künftig der Kanton zuständig.
Unklare Auswirkungen
Mitte-EVP und SVP verlangten weiter eine Gesetzesänderung, damit auf Kantonsstrassen Dosieranlagen (Pförtneranlagen) nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich sind. Davon ist auch die Stadt betroffen.
Die Motion wurde mit 79 gegen 27 Stimmen bei drei Enthaltungen gutgeheissen. Vor dem Entscheid fragte Jens Jäger (FDP), Gemeindepräsident von Bad Ragaz, bei der Bauchefin nach, ob mit dem Beschluss die Dosieranlage seiner Gemeinde weiterhin erlaubt sei. Damit werden in einem Pilotprojekt die Auswirkungen des Tourismusverkehrs abgefedert.
Regierungsrätin Susanne Hartmann (Mitte) erklärte, dass mit dem Gesetzesentwurf weiterhin «geeignete und sinnvolle Verkehrsmanagementsysteme» möglich sein sollen. Letztlich werde dies aber der Kantonsrat entscheiden.
Dritte Motion abgelehnt
Die SVP verlangte in einer weiteren Motion, dass die Stadt die Verantwortung für die Kantonsstrassen auf ihrem Gebiet an den Kanton abgeben muss. Die Zuständigkeit liege bereits beim Kanton, hiess es im Rat, es brauche keine Änderung. Die Motion wurde mit 66 gegen 37 Stimmen abgelehnt.