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Uber Eats Switzerland muss sich als Postanbieterin registrieren

Bundesverwaltungsgericht

Uber Eats Switzerland muss sich als Postanbieterin registrieren

9. Juli 2026, 12:00 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Uber Eats Switzerland abgewiesen. (Archivbild)
© KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
Uber Eats Switzerland hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Der Lieferdienst gilt als Anbieterin von Postdiensten und untersteht somit der Meldepflicht der Eidgenössischen Postkommission PostCom.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Uber Eats Switzerland gegen eine Verfügung der PostCom vom Dezember 2023 abgewiesen, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Postkommission stufte das Unternehmen als Anbieterin eines Kurierdienstes ein.

Entscheidend für das Gericht ist, dass Uber Eats nicht nur zubereitete Mahlzeiten, sondern auch Waren wie Kosmetik oder Produkte des täglichen Bedarfs ausliefert. Solche Sendungen hat das Gericht als Postsendungen in Form von Paketen qualifiziert. Reine Essenslieferungen stufte das Gericht in einem früheren Urteil als Warentransport ein, der nicht unter das Postgesetz fällt.

Uber Eats argumentierte, sie biete einen Stückguttransport an. Es fehle der für Postdienste typische Prozessschritt der Sortierung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Juli 2026 12:00
aktualisiert: 9. Juli 2026 12:00