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Strafe für Teilnahme an Klima-Blockade verletzt kein Grundrecht

Bundesgericht

Strafe für Teilnahme an Klima-Blockade verletzt kein Grundrecht

8. Februar 2024, 12:00 Uhr
Die Verurteilung von Teilnehmern einer Klima-Blockade ist mit den Grundrechten vereinbar. (Archivbild)
© KEYSTONE/CYRIL ZINGARO
Die Bestrafung von Klima-Aktivisten für die Blockade einer wichtigen Verkehrsachse in Lausanne VD verstösst nicht gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von fünf Personen in diesem Punkt abgewiesen.

Der Zweck der Sanktion sei die Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Schutz der Freiheitsrechte von Dritten. Die Verurteilung sei nicht eine «politische Verfolgung».

Zudem sei die Polizei mehrere Stunden lang nicht interveniert. Die Demonstrierenden hätten ihr Recht auf Versammlung wahrnehmen können. Damit hätten die Ordnungshüter im Einklang mit der kürzlich vom höchsten Schweizer Gericht in Erinnerung gerufenen notwendigen Toleranz gehandelt, die bei unbewilligten gewaltfreien Versammlungen zu üben sei.

Die Blockade der Lausanner Verkehrsachse im Dezember 2019 sei das eigentliche Ziel der Aktivisten gewesen und nicht nur ein indirekter Effekt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Urteil 6B_1460/2022 vom 16.1.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. Februar 2024 12:00
aktualisiert: 8. Februar 2024 12:00