Strafe für Teilnahme an Klima-Blockade verletzt kein Grundrecht
Der Zweck der Sanktion sei die Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Schutz der Freiheitsrechte von Dritten. Die Verurteilung sei nicht eine «politische Verfolgung».
Zudem sei die Polizei mehrere Stunden lang nicht interveniert. Die Demonstrierenden hätten ihr Recht auf Versammlung wahrnehmen können. Damit hätten die Ordnungshüter im Einklang mit der kürzlich vom höchsten Schweizer Gericht in Erinnerung gerufenen notwendigen Toleranz gehandelt, die bei unbewilligten gewaltfreien Versammlungen zu üben sei.
Die Blockade der Lausanner Verkehrsachse im Dezember 2019 sei das eigentliche Ziel der Aktivisten gewesen und nicht nur ein indirekter Effekt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Urteil 6B_1460/2022 vom 16.1.2024)