Ständerat tritt auf neues Foltergütergesetz ein
Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Ein-, Durch- und Ausfuhr, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben, verboten werden. Damit soll eine Empfehlung des Europarats umgesetzt werden.
Eine Minderheit, vertreten durch Pirmin Schwander (SVP/SZ), verlangte, nicht einzutreten. Auf Gesetzesstufe sehe er keinen Handlungsbedarf, sagte Schwander. Der Bundesrat könne allfällige Lücken der bestehenden Gesetze auf Verordnungsstufe schliessen.
Der Nationalrat hatte in der Sommersession als Erstrat das Gesetz angenommen. Die vorberatende Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) beantragte eine Änderung: Medikamente sollen nicht dem neuen Gesetz unterstellt werden.