Stadtzürcher Angestellte sollen private Beziehungen melden
Problematisch sein können beispielsweise der Vorwurf von Vetternwirtschaft und Bevorzugung, Einflussnahme, Abhängigkeitsverhältnisse, ungenügende gegenseitige Kontrollen, teaminterne Spannungen oder das offene Austragen privater Konflikte am Arbeitsplatz, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.
Die neue Meldepflicht regelt, in welchen speziellen Fällen Mitarbeitende die Arbeitgeberin über bestimmte private Beziehungen informieren müssen. Damit will die Stadt Interessenkonflikte vermeiden.
Betroffen sind Mitarbeitende, die in einem Hierarchie- oder Abhängigkeitsverhältnis stehen, solche, die gemeinsame Entscheide fällen oder vorbereiten, sowie Mitarbeitende, die eine ein- oder gegenseitige Kontrolle ausüben, wie es in der Mitteilung heisst.
Unter die geplante Meldepflicht fallen nur bis zu einem bestimmten Grad formalisierte Beziehungen: Verwandtschaft oder Verschwägerung bis zum dritten Grad, eingetragene Partnerschaft, Ehe, Verlobung, faktische Lebensgemeinschaft, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekind-Verhältnis.