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St. Galler Gemeinden sollen Entwicklungsstand von Kindern erfassen

Bildung

St. Galler Gemeinden sollen Entwicklungsstand von Kindern erfassen

23. Mai 2025, 11:57 Uhr
St. Galler Kinder sollen vor dem Eintritt in den Kindergarten gewisse soziale und sprachliche Kompetenzen aufweisen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/UWE ANSPACH
Die St. Galler Regierung hat eine bereits früher vorgeschlagene gesetzliche Grundlage für eine Angebotspflicht der Gemeinden im Bereich der frühen Förderung nochmals überarbeitet. Neu sollen die Gemeinden etwa die sprachliche Entwicklung der Kinder im dritten Lebensjahr erheben müssen. Das Gesetz geht erneut in die Vernehmlassung.

Die Regierung schlägt gemäss einer Mitteilung vom Freitag ein umfassendes Massnahmenpaket vor, mit dem Kinder in den ersten Lebensjahren stärker gefördert werden sollen. Schulen seien beim Eintritt von Kindern häufig mit fehlenden sozialen, sprachlichen oder weiteren Kompetenzen konfrontiert.

Zu den Massnahmen gehören etwa Besuchsempfehlungen für Angebote der frühen Förderung. Damit soll Kindern und ihren Eltern ein erfolgreicher Schulstart ermöglicht und die Schulen entlastet werden, heisst es im Communiqué der Regierung.

Das entsprechende Gesetz war 2024 bereits einmal in einer Vernehmlassung. Nach den erfolgten Rückmeldungen überarbeitete die Regierung die Vorlage.

Rückmeldungen bis August möglich

Ebenfalls sollen Gemeinden bestimmte Förderangebote für verbindlich erklären können, heisst es in der Mitteilung weiter. Die zweite Vernehmlassung dauert bis Ende August dieses Jahres.

Die Prüfung geeigneter Massnahmen zur Förderung von Kindern geht auf den Vorstoss «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» im Kantonsrat zurück. Fehlende sprachliche oder soziale Kompetenzen sollen in den ersten Lebensjahren unter Einbezug der Familien aufgebaut werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. Mai 2025 11:57
aktualisiert: 23. Mai 2025 11:57