Späterer Lohn für Investitionen in die St. Galler Frühförderung
Unter dem Titel frühe Förderung dürfte der St. Galler Kantonsrat in der kommenden Junisession für Eltern verpflichtende Massnahmen beschliessen. Die Kommission ist mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden.
Vorgesehen sind obligatorische Abklärungen aller Kinder im zweiten oder dritten Altersjahr. Wer für die Beurteilung zuständig sein wird, ist noch nicht geregelt. Je nach Resultat kann anschliessend eine Massnahme im Bereich der frühen Förderung für Eltern und Kinder verpflichtend angeordnet werden.
Für die Umsetzung müssen die Gemeinden sowohl die Angebote für die Begutachtung als auch diejenigen für die verpflichtenden Massnahmen organisieren. Die Kosten dafür sind nicht bekannt.
In der Vorlage gibt es auch keine Schätzungen, wie hoch der Prozentsatz der Kinder sein könnte, die vor dem Schuleintritt Förderangebote besuchen sollten. Die Regierung nennt nur die Gesamtzahl der Kinder, die 2023 abgeklärt worden wäre. Damals lebten im Kanton rund 5600 zweijährige Kinder.
25 Prozent mit mangelnden Deutschkenntnissen
Erfahrungen mit dem System der frühen Sprachförderung gibt es aber bereits im Kanton Thurgau. 2024 wurden dort erstmals alle dreijährigen Kinder auf ihre Sprachkompetenzen hin untersucht. Das Resultat: Bei 25 Prozent seien ungenügende Deutschkenntnisse festgestellt worden. Das heisst, dass von 3123 Kindern 792 eine vorschulische Sprachförderung besuchen müssten, damit sie beim Eintritt in den Kindergarten dem Unterricht folgen können.
Die Zahlen stammen aus der Antwort auf einen Vorstoss aus dem Thurgauer Grossen Rat. Der Regierungsrat zeigt sich überrascht, dass so viele Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen eine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Als Erklärung wurde eine Erhebung angeführt, die zeigt, dass in 44,3 Prozent der Thurgauer Familien zu Hause neben Deutsch mit dem Kind andere Sprachen gesprochen werden.
In der Antwort finden sich konkrete Beispiele. So könne es sein, dass beide Elternteile Deutsch sprächen, das Kind aber von den fremdsprachigen Grosseltern betreut wird. Oder dass ein Kind hauptsächlich von der Mutter mit nicht deutschsprachiger Herkunft betreut wird, während der deutschsprachige Vater beruflich tätig ist - oder umgekehrt.
Angebote müssen kostenlos sein
Im Kanton Thurgau brauchte es für die Einführung mehrere Anläufe. Streitpunkt waren die Kosten für die Angebote in den Gemeinden. Die Mehrheit des Parlaments wollte, dass sich die Eltern je nach Einkommen mit bis zu 800 Franken pro Jahr beteiligen müssen.
Im August 2023 entschied aber das Bundesgericht nach der Beschwerde einer Privatperson, dass diese Elternbeiträge unzulässig sind. Auch die Kosten für den Weg zu den Förderangeboten dürften nicht den Eltern überwälzt werden. Das Gericht argumentierte, dass Elternbeiträge für obligatorisch ausgestaltete vorschulische Massnahmen «unvereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des unentgeltlichen Grundschulunterrichts» sind.
Legt man die Erfahrungen aus dem Thurgau auf den Kanton St. Gallen um, dann müsste für 5600 Kinder ein Erstkontakt organisiert werden und für 1400 Kinder bräuchte es ein Angebot zur Sprachförderung. In der Vorlage rechnet die Regierung mit maximal einer Million Franken, die alle Gemeinden zusammen für die Abwicklung des Erstkontakts aufwenden müssten, der für alle Kinder verpflichtend ist.
Danach ist es Sache der Gemeinde, ob sie die Kinder zu Deutschkursen verpflichten will. Dafür braucht es einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, «wegen des weitreichenden Eingriffs in die elterlichen Grundrechte», wie es in der Vorlage heisst.
Investitionen rechnen sich
Setzt eine Gemeinde auf verpflichtende Förderangebote, fallen weitere Kosten an. Auch hier sei die Höhe schwierig zu beziffern, schreibt die Regierung. Grundsätzlich hält sie fest, dass die Mehrausgaben später eine Entlastung bei den Kosten zur Folge hätten.
Die kommunalen Ausgaben für sonderpädagogische Massnahmen in der Regelschule beliefen sich auf 132 Millionen Franken pro Jahr, heisst es in der Vorlage. Ausgaben fallen etwa für Logopädie, Psychomotorik, Legasthenie-Therapie oder auch Deutschunterricht an.
Die Regierung schreibt vom «Break-even-Point», der Höhe der Einsparungen, ab denen sich die Investition auszahlt - der «in einem sehr tiefen Prozentbereich» liege.
In der Beratung sei die Finanzierung durch die Gemeinden nicht bestritten worden, auch von der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP) nicht, erklärte Kommissionspräsident Markus Wüst (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Seiner Meinung nach werden sich die Ausgaben für die Gemeinden früher oder später rechnen. «Wir wissen heute schon, dass jeder Franken, der in die frühe Förderung investiert wird, sich mehrfach auszahlen wird».