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Simpler Strafbefehl statt Abklärung eines psychisch Auffälligen

Bundesgericht

Simpler Strafbefehl statt Abklärung eines psychisch Auffälligen

30. November 2023, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts aufgehoben. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat es verpasst, einen jungen Mann trotz deutlicher Anhaltspunkte auf eine psychische Störung abklären zu lassen. Dafür erntet sie deutliche Kritik vom Bundesgericht.

Das höchste Schweizer Gericht hat die sofortige Freilassung eines Mannes aus der Sicherheitshaft angeordnet, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Die Haft war für die Zeit beschlossen worden, in der das Verfahren für eine nachträgliche Anordnung für eine stationäre therapeutische Massnahme geprüft wird.

Weil die Voraussetzungen für die Sicherheitshaft nicht erfüllt sind, hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Betroffenen gut. Ursprünglich wurde er per Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Weil er Auflagen verletzte, musste er die Strafe absitzen. Ob die Massnahme noch möglich ist, ist zweifelhaft. (Urteil 7B_843/2023 vom 20.11.2023)

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. November 2023 12:00
aktualisiert: 30. November 2023 12:00