Schaffhauser Kantonsrat weist Strassenrichtplan zurück
Für die meisten Diskussionen sorgte der Anschluss von Merishausen an die H4. Im Strassenrichtplan von 2013 war noch ein Halbanschluss vorgesehen, nun hatte die Regierung einen Kreisel vorgeschlagen und die Umklassierung der K725 zu einer kantonalen Radroute.
Die vorberatende Kommission lehnte die Pläne der Regierung ab, vor allem mit der Begründung, dass der Anschluss zu viel Land verbrauchen würde. Auch den Halbanschluss wollte die Kommission streichen. Der Regierungsrat hatte der gewünschten Änderung zugestimmt und zugesagt, dass die Verbindung Merishausen - Schweizersbild Nord für Velofahrende sicherer gemacht würde.
Bereits im Vorfeld der Kantonsratssitzung hatte dieser Entschluss in den Medien für Kontroversen gesorgt. Daniel Preisig (SVP), der in Merishausen aufgewachsen ist, formulierte im Parlament eine Planungserklärung, um den gestrichenen Halbanschluss zu erhalten. Maurus Pfalzgraf (Junge Grüne) wollte sicherstellen, dass die alte Kantonsstrasse nur von Velos, ÖV und Landwirtschaft genutzt werden dürfe.
Kantonsrat will Anschluss von Merishausen
Schliesslich wurden die beiden Anliegen zusammengefasst und der Kantonsrat stimmte mit 43 zu 5 Stimmen dafür, dass der Anschluss im Richtplan bleibt und der motorisierte Individualverkehr, Velos und ÖV möglichst gut getrennt werden.
Bei den beiden anderen Planungserklärungen, die der Kantonsrat unterstützte, geht es um Velowege: Einen direkten Weg zwischen Hallau und Neunkirch beantragte Melanie Flubacher (SP) und Josef Würms (SVP) machte sich dafür stark, dass der Veloweg von der Bibermühle bis Ramsen eine Alltagsroute wird.
Der Strassenrichtplan muss alle zehn Jahre überprüft und angepasst werden. Er besteht aus den drei Teilplänen Kantonsstrassen, Radrouten und Wanderwege. Konkrete Projekte enthält er nicht, diese werden dem Kantonsrat als separate Vorlagen oder im Rahmen des Budgets vorgelegt.
Der Strassenrichtplan muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Er kann aber keine Änderungen vornehmen sondern ihn nur als Ganzes genehmigen oder ablehnen. Allerdings kann die vorberatende Kommission Änderungs-, Streichungs-, oder Ergänzungsanträge stellen. Diese muss dann der Regierungsrat beurteilen und in die Vorlage zum Strassenrichtplan aufnehmen oder ablehnen.