Schaffhauser Kantonsrat verdoppelt sich die Entschädigung
Im Vergleich mit anderen Kantonen befindet sich die Entschädigung Schaffhausen im untersten Bereich. Die vorberatende Kommission sowie mehrere Sprecher betonten, dass mehr Personen bereit seien, ein Kantonsratsmandat zu übernehmen, wenn dies nicht zu signifikanten finanziellen Einbussen führe.
Die Ausübung eines Mandats als Kantonsrat und die Mitarbeit in einer Kommission entsprechen übers ganze Jahr gerechnet etwa einem 20-Prozent-Pensum. Dafür erhält jedes Ratsmitglied zurzeit durchschnittlich eine jährliche Entschädigung von rund 8000 Franken.
In Zukunft wird diese Entschädigung im Schnitt doppelt so hoch ausfallen, also rund 16'000 Franken pro Kopf betragen und zwar in einer Mischung aus Grundentschädigung und Sitzungsgeld.
Mehraufwand beispielsweise für Tätigkeiten im Ratsbüro oder in Kommissionen wird höher vergütet. Ratsmitglieder ohne zusätzliche Funktionen erhalten entsprechend weniger Gesamtentschädigung. Für alle Kantonsratsmitglieder zusammen betragen die Entschädigungen neu rund 945'000 Franken
Der Kantonsrat kann in eigener Kompetenz über seine Entschädigung entscheiden. Die Änderung gilt ab 2025, also erst für den nächsten Kantonsrat.