Schaffhauser Energiegesetz kommt vors Volk
Das neue Energiegesetz sollte gemäss ursprünglichem Antrag des Regierungsrates eine sparsame, rationelle Energienutzung vorantreiben und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Der Kantonsrat strich während der langen ersten Lesung des Gesetzes an mehreren Sitzungen einiges heraus und schwächte es teilweise ab.
So gilt der Artikel «Solarstrom bei umfassenden Dachsanierungen» nicht mehr für alle Gebäude, sondern nur noch für Bauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern. Und das solare Potenzial muss nur genutzt werden, wenn dies auch technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Abstimmung erfolgt automatisch
Während SP, Grüne und GLP vorbrachten, dass eine nachhaltige Energieversorgung doch unbestritten sei, sprachen die Fraktionen von SVP/EDU und FDP/Mitte von zu rigorosen Einschränkungen und einer Bevormundung des Bürgers.
Es handle sich nun um «eine reduzierte Revision», die eine Mehrheit überzeugen könne, hielt die zuständige Kommission am Montag an der zweiten Lesung des Gesetzes fest. Der zuständige Regierungsrat Martin Kessler (FDP) sprach von einer «stomlinienförmigen Fassung», die wohl niemanden überfordern werde.
Das letzte Wort über das Energiegesetz wird das Schaffhauser Stimmvolk haben. Da das Gesetz im Kantonsrat keine Vier-Fünftel-Mehrheit erreichte, erfolgt automatisch eine Abstimmung.