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Rupperswiler Mörder: Amt muss Therapie-Abklärung treffen

Bundesgericht

Rupperswiler Mörder: Amt muss Therapie-Abklärung treffen

29. Januar 2026, 12:00 Uhr
Der Mordprozess im Fall Rupperswil löste wegen der Brutalität ein grosses Medienecho aus. (Archivbild)
© KEYSTONE/WALTER BIERI
Die Aargauer Behörde muss prüfen, ob ein Gesuch des Rupperswiler Vierfachmörders für eine Therapie-Abklärung gutgeheissen werden kann. Die Staatsanwaltschaft legte beim Bundesgericht erfolglos Beschwerde dagegen ein.

Das Aargauer Verwaltungsgericht hiess im September eine Beschwerde des Verurteilten teilweise gut. Es wies die Sache an das Amt für Justizvollzug zurück. Dieses sollte die Abklärung für eine Therapie durch den psychiatrisch-psychologischen Dienst (PPD) des Kantons Zürich beziehungsweise den Eintritt in die therapeutische Eingangsabklärung für eine solche Therapie fortsetzen.

Weil dieses Urteil kein Endentscheid ist, mit dem die Sache auf kantonaler Ebene abgeschlossen wird, ist das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft eingetreten. Diese machte geltend, dass eine Ausnahmebestimmung zur Anwendung komme, da mit einem Bundesgerichtsurteil viel Zeit und Aufwand gespart würden. Die Bedingungen für eine Behandlung der Beschwerde sind laut Bundesgericht aber nicht erfüllt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. Januar 2026 12:00
aktualisiert: 29. Januar 2026 12:00