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Postcom muss Zukäufe der schweizerischen Post prüfen

Bundesgericht

Postcom muss Zukäufe der schweizerischen Post prüfen

4. September 2026, 12:00 Uhr
Die Postcom muss Zukäufe der Post auf ihre Gesetzmässigkeit prüfen. (Themenbild)
© KEYSTONE/ADRIAN REUSSER
Das Bundesgericht hat die Zuständigkeit für die Prüfung von zwei Firmenübernahmen der Post CH AG geklärt. Die Postkommission (Postcom) muss die Rechtmässigkeit der Zukäufe klären. Private Konkurrenten erhalten im Verfahren Parteistellung.

Konkret ging es um die Übernahmen der Softwarefirma Klara Business AG und des Aussenwerbe-Unternehmens Livesystems AG. Die Konkurrenzfirmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH hatten dagegen Beschwerde eingereicht, weil sie Wettbewerbsverzerrungen befürchteten.

Das Bundesgericht stellte in seiner Begründung eine Gesetzeslücke bei der Aufsicht über die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der Post fest. Es schloss diese Lücke und wies die Zuständigkeit der Postcom zu, um eine Aufspaltung des Rechtswegs zu vermeiden.

Zudem gewährten die Richter den beschwerdeführenden Firmen die Parteistellung. Eine Verweigerung würde ihre verfassungsmässige Rechtsweggarantie verletzen, heisst es in den Urteilen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. September 2026 12:00
aktualisiert: 4. September 2026 12:00