Parlament kann über ein Verbot von Nazi-Symbolen entscheiden
Nazi-Symbole stünden für eine menschenverachtende Ideologie, die den Grundwerten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft widerspreche, schrieb der Bundesrat zur am Freitag verabschiedeten Botschaft. Heute ist das Zeigen solcher Symbole nur strafbar, wenn gleichzeitig für die dazugehörende Ideologie geworben wird.
Untersagt werden sollen nicht nur Hakenkreuz und Hitlergruss, sondern auch abgewandelte Symbole, etwa Gesten, Grussformeln und Tätowierungen. Als öffentlicher Raum sollen auch das Internet und audiovisuelle Medien gelten.
Einschlägige Zahlencodes hingegen - etwa 88 - sollen ausgenommen sein, wegen ihrer Mehrdeutigkeit. Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung in diesem Punkt angepasst. Ausnahmen gibt es auch für schulische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke.