Ostschweizer Regierungen lehnen kantonale Mindestlöhne ab
Die Petition «Ein Mindestlohn für die Ostschweiz» fordert die Einführung eines kantonalen Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde. Das Begehren wurde im Juni 2023 mit insgesamt 1'736 Unterschriften bei den Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden eingereicht. Hinter dem Anliegen steht ein breites Komitee aus Gewerkschaften, links-grünen Parteien und sozialen Organisationen.
«Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden sind gegen kantonale Mindestlöhne», schrieben diese in der Mitteilung. In der Schweiz hätten sich starke Sozialpartnerschaften bewährt. Dank ihnen seien branchenspezifische Lösungen unter Einbindung aller Interessengruppen möglich. Die Exekutiven sind der Meinung, dass es bereits Mindestlöhne gebe, wo dies sinnvoll sei.
Sie erachten einen kantonalen Mindestlohn zudem als ungeeignet, um Armut wirksam zu bekämpfen. Die meisten Armutsbetroffenen seien nicht oder nur Teilzeit erwerbstätig. «Sie profitieren kaum von einem höheren Mindestlohn», hiess es.
Die Regierungen befürchten weiter, dass Mindestlöhne Unternehmen abschrecken, Jobs zu schaffen für Berufseinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Teilzeitangestellte, Personen ohne ausreichende Ausbildung und Menschen mit Beeinträchtigungen.
SP spricht von Zynismus
Die SP des Kantons St. Gallen stellt in der Antwort der Regierungen «einen gewissen Zynismus» fest, wie sie in einer Reaktion schrieb. Zynisch sei der Verweis, Mindestlöhne würden nicht gegen Armut helfen, weil Betroffene nicht oder nur Teilzeit arbeiteten.
Es gehe aber darum, dass für Arbeit faire Löhne bezahlt würden. Es stelle sich die Frage, was die Regierungen für die Armutsbetroffenen tun, wenn ihnen die Einführung des Mindestlohnes als kein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Armut erscheint, erklärte die SP.