Ostschweizer Kantone stellen sich gegen PFAS-Weisung des Bundes
Die potentiell gesundheitsschädlichen PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln beschäftigen die Ostschweizer Kantone bereits seit Monaten. Sie alle untersuchten in der Vergangenheit Böden oder Lebensmittel oder sind daran, dies zu tun.
Einer geplanten Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stehen die Kantone St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell ablehnend gegenüber, wie zuerst SRF auf seiner Internetseite sowie im Radio berichtete.
In der Schweiz gibt es bereits verschiedene Höchstgrenzen für PFAS in Lebensmitteln. So etwa für Eier, bestimmte Fischarten, Fleisch, Krebstiere und Muscheln. Mit der geplanten Weisung soll nun der Vollzug vereinheitlicht werden. Unter anderem will der Bund festlegen, wie und mit welcher Methode künftig kontrolliert werden muss.
Widerstand aus der Ostschweiz
St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden sowie Innerrhoden vermissen laut ihren Stellungnahmen unter anderem Begleitmassnahmen, sollten Bäuerinnen und Bauern ihr Fleisch wegen überhöhten PFAS-Werten nicht mehr verkaufen können. Sie fordern die Ausarbeitung entsprechender Massnahmen als Teil des geplanten bundesrätlichen PFAS-Aktionsplans.
Beide Appenzell und der Thurgau warnen vor «unabsehbaren Folgen» für die Lebensmittelproduktion und die Existenzgrundlage von Landwirtschaftsbetrieben, sollte die Weisung in der aktuellen Form umgesetzt werden. In den Worten des Kantons St. Gallen: «Eine isolierte Inkraftsetzung der vorliegenden Weisung ohne Klärung und Harmonisierung der Begleitmassnahmen würde einem verhältnismässigen Vollzug durch die Kantone entgegenstehen.»
St. Gallen zu wenig kritisch
Kritik an der St. Galler Stellungnahme gibt es von der Mitte. In einem am Donnerstag eingereichten Vorstoss heisst es, die Stellungnahme der Regierung sei im Vergleich zu den anderen Kantonen weniger kritisch ausgefallen, obwohl St. Gallen besonders stark von der PFAS-Problematik betroffen sei.
Beispielsweise habe sich die Ostschweizer Regierungskonferenz «dezidiert kritisch» gegenüber der geplanten Weisung geäussert. Die Regierung muss nun erklären, wie sie die Weisung insgesamt beurteile, vor allem «im Spannungsfeld zwischen Konsumentenschutz und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft», heisst es im Vorstoss.
Ausserrhoden fordert etwa, dass auf sofortige Verkaufsverbote beim Überschreiten von Grenzwerten verzichtet wird. Stattdessen sollten Landwirtschaftsbetriebe Zeit erhalten, um die PFAS-Belastungen zu senken. Appenzell Innerrhoden wiederum schrieb an das BLV: «Ein Produktions- oder Schlachtverbot als Erstmassnahme ist nicht gerechtfertigt, insbesondere weil PFAS-Belastungen häufig auf jahrzehntelangen Expositionen beruhen und unmittelbare Risiken nicht belegt sind.»
Rechtliche Mängel beanstandet
Die Thurgauer Regierung lehnte den vorliegenden Weisungsentwurf des Bundes darüber hinaus ab, weil er «diverse rechtliche und wissenschaftliche Mängel» aufweise.
PFAS-Untersuchungen gab es in den vergangenen Monaten etwa in den beiden Appenzell. Bei mehreren Bauernbetrieben zeigten die Messungen Werte, die über einem EU-Grenzwert lagen. Analysiert wurden vor allem Milch, aber auch Tränkewasser. Der Thurgau startete jüngst ein umfassendes Drei-Jahres-Projekt zur Untersuchung der PFAS-Belastung von Milch. Bereits einiges früher fand der Kanton St. Gallen PFAS-belastete Flächen auf der Eggersrieter Höhe.