Neuüberbauung Brunaupark scheitert einmal mehr vor Gericht
Die bereits in der Baubewilligung festgehaltenen Mängel zur Umgebungsgestaltung können nicht durch Auflagen behoben werden. Dafür sind sie zu gross, wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil schreibt. Die Mängel betreffen Grünflächen, Terrainanpassungen und den Verlauf von Wegen.
Diese könnten nicht ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden, kam das Zürcher Verwaltungsgericht zum Schluss. Aus diesem Grund sei die Verfügung von Auflagen innerhalb der Baubewilligung nicht möglich. Das Bundesgericht bestätigt diese Sicht. Die Neugestaltung könne den Gesamteindruck des Bauprojekts erheblich verändern.
Erste Abweisung
Die Pensionskasse plant, das bestehende Wohn- und Ladenareal Brunaupark von Grund auf neu zu gestalten. Dafür sollen die meisten Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden.
Das kantonale Baurekursgericht hob im September 2020 die ursprüngliche Baubewilligung für das Vorhaben auf, weil zu viele der rund 500 neuen Wohnungen mit Lärm belastet gewesen wären. Nun muss auch das geänderte Vorhaben nochmals überarbeitet werden, sollte es umgesetzt werden. (Urteil 1C_235/2024 vom 13.03.2026)