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Schweiz

Namensnennung in Prozess verletzt keine Persönlichkeitsrechte

Bundesgericht

Namensnennung in Prozess verletzt keine Persönlichkeitsrechte

7. April 2026, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht sieht keine Pflicht, Archivbeiträge an spätere Urteile wie Freisprüche anzupassen, solange das Veröffentlichungsdatum des Beitrags klar ist. (Archivbild)
© Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Geschäftsmanns gegen die Ringier AG abgewiesen. Der Kläger sah seine Persönlichkeitsrechte durch die Berichterstattung über einen grossen Wirtschaftsprozess verletzt.

Das Bundesgericht entschied, dass die identifizierende Berichterstattung über einen Mitbeschuldigten im Prozess vor einem Zürcher Gericht rechtmässig war, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Auslöser waren Artikel auf «Blick»-Online vom Januar 2022, die den Prozess rund um einen Ex-Bankmanager thematisierten.

Der Kläger, ein Geschäftspartner, wurde darin namentlich und mit Details zu seinem Vermögen genannt. Er sah eine Persönlichkeitsverletzung und forderte die Löschung seiner Daten aus den Online-Archiven. Das Bundesgericht schreibt, die Artikel seien professionell aufbereitet und es sei auf die Unschuldsvermutung hingewiesen worden. Medienhäuser seien nicht verpflichtet, Archivbeiträge an Entwicklungen anzupassen, wenn das Veröffentlichungsdatum erkennbar sei.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. April 2026 12:00
aktualisiert: 7. April 2026 12:00