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Mutmasslicher Täter in Schaffhauser Tötungsdelikt bleibt in U-Haft

Bundesgericht

Mutmasslicher Täter in Schaffhauser Tötungsdelikt bleibt in U-Haft

27. Juni 2025, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Verlängerung der Untersuchungshaft für einen wegen vorsätzlicher Tötung beschuldigten Mann bestätigt. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Ein wegen versuchter und vollendeter vorsätzlicher Tötung beschuldigter Mann in Schaffhausen wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er soll im September 2023 einen Mann mit einem Messer getötet und einen verletzt haben.

Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft führt ausserdem eine Untersuchung wegen Raufhandels, qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Straftaten gegen den aus Somalia stammenden Mann. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen.

Weil ihm allein wegen der vorsätzlichen Tötung eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht, geht das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Entscheid von Fluchtgefahr aus. Der Beschuldigte verfügt in der Schweiz über keine näheren Familienangehörigen.

Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers bestehe trotz der seit rund einem Jahr und neun Monaten andauernden Untersuchungshaft noch nicht die Gefahr von Überhaft. Eine solche liegt vor, wenn die totale Dauer der Untersuchungshaft länger ist, als die schlussendlich verhängte Freiheitsstrafe. (Urteil 7B_480/2025 vom 18.6.2025)

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. Juni 2025 12:00
aktualisiert: 27. Juni 2025 12:00