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Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig

Bundesgericht

Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig

10. Juni 2026, 12:00 Uhr
Die Gemeinden Zürich und Winterthur können ihre Mindestlohn-Regelungen in Kraft setzen. (Themenbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Städte Zürich und Winterthur können einen kommunalen Mindestlohn einführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Gemeinden gegen einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts gutgeheissen.

Die Stimmberechtigten der Städte Winterthur und Zürich hatten 2023 zwei ähnliche Initiativen für kommunale Mindestlöhne gutgeheissen. Die Regelungen verstossen nicht gegen kantonales Recht, wie das Bundesgericht in zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen festhielt.

Entgegen der Ansicht des Zürcher Verwaltungsgerichts steht es den Gemeinden des Kantons Zürich zu, Vorschriften für einen Mindestlohn zu erlassen. Dafür braucht es laut Bundesgericht keine ausdrückliche Grundlage in der Kantonsverfassung.

Zudem würden die Regelungen zur Sozialhilfe auf der Gesetzes- und Verfassungsebene kommunalen Mindestlohn-Vorschriften nicht entgegenstehen. Deren Ziel sei es gerade, dass Erwerbstätige ihren Lebensunterhalt durch angemessen bezahlte Arbeit bestreiten können.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. Juni 2026 12:00
aktualisiert: 10. Juni 2026 12:00