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Kommission schützt Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber

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Kommission schützt Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber

16. Mai 2024, 17:17 Uhr
Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) muss vorläufig keine Strafverfolgung wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs befürchten. (Archivbild)
© KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber soll durch die Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt sein. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Nun ist die Ständeratskommission am Zug.

Die Berner Staatsanwaltschaft will die Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber aufheben und ein Strafverfahren gegen sie eröffnen. Angezeigt ist die Politikerin wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter Pmeda und Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss sie anschliessend, die Immunität von Prelicz-Huber nicht aufzuheben. Die Politikerin habe das Recht, auf Missstände hinzuweisen. Die institutionellen Interessen seien gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung höher zu gewichten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Mai 2024 17:17
aktualisiert: 16. Mai 2024 17:17
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