Klima-Aktivistin steht nach Freispruch vor Zürcher Obergericht
Angeklagt ist die Schweizerin wegen Nötigung. Im Oktober 2021 war sie Teil einer «Extinction Rebellion»-Strassenblockade auf der Zürcher Uraniastrasse. Weil viele Autofahrerinnen und Autofahrer im Stau standen oder einen Umweg fahren mussten, soll sie gemäss Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.
Mit ihrer Einsprache gegen den Strafbefehl hatte die Aktivistin vor Bezirksgericht Zürich aber Erfolg: Der zuständige Richter sprach sie im September 2022 frei. Allerdings äusserte er sich nach Ansicht des Staatsanwaltes etwas gar wohlwollend über die Klimaschützer.
Die Staatsanwaltschaft forderte, diesen Richter künftig nicht mehr bei Klimaprozessen einzusetzen, weil er offensichtlich befangen sei. Das Bundesgericht war gleicher Meinung.
Es entschied Ende April, dass sich der Bezirksrichter tatsächlich mit den Klimaschützern solidarisiere und bei solchen Prozessen deshalb in den Ausstand treten müsse. Die Staatsanwaltschaft zog die Klima-Freisprüche dieses Richters alle vor Obergericht. Das Urteil dürfte noch heute Dienstag eröffnet werden.