Kesb verzeichnet im Kanton St. Gallen mehr Schutzmassnahmen
Im Jahr 2023 bestanden für 5250 volljährige Personen 5274 Erwachsenenschutzmassnahmen. Dies schrieb das kantonale Amt für Soziales basierend auf Daten der neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) am Dienstag in einer Mitteilung. 2022 waren es noch 5223 Massnahmen gewesen.
«Da auch die Bevölkerungszahl zugenommen hat, kann im Erwachsenenschutz von stabilen Zahlen gesprochen werden», schrieb der Kanton weiter. Gesunken ist die Anzahl umfassender Beistandschaften. Bei diesen wird die Handlungsfähigkeit komplett entzogen.
Die massgeschneiderten Beistandschaften erfuhren gemäss dem Kanton hingegen eine Zunahme. Eine massgeschneiderte Beistandschaft kann etwa die sogenannte Begleitbeistandschaft sein. Dabei stimmt eine Person zu, dass sie Unterstützung und Beratung in einem bestimmten Lebensbereich erhält.
Mehr minderjährige Asylsuchende
Die 3927 Kindesschutzmassnahmen im Jahr 2023 galten für 3003 Kinder, wie das Amt für Soziales im Communiqué weiter schrieb. Im Vergleich zu 2022 waren es vergangenes Jahr 144 Minderjährige mehr, bei denen eine oder mehrere Schutzmassnahmen angeordnet waren. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die grössere Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, wie der Kanton weiter schrieb.
Im interkantonalen Vergleich liegt St. Gallen bei den Kinderschutzmassnahmen im Durchschnitt. Bei den Erwachsenenschutzmassnahmen ist der Kanton leicht darunter, hiess es vom Amt für Soziales weiter.