Kein ausserordentlicher Staatsanwalt zu Brand von Crans-Montana VS
«Das Büro ist zum Schluss gekommen, dass es keinen objektiven oder rechtlichen Grund gibt, der die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts rechtfertigt», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer von Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud unterzeichneten Medienmitteilung. Die Staatsanwaltschaft sei am 19. Januar zusammengekommen, um über dieses Gesuch zu entscheiden, das von mehreren Anwälten der Opferfamilien eingereicht worden war.
«Die Zentrale Dienststelle der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, der das Dossier übertragen wurde, ist zuständig für Fälle von besonderer Bedeutung, insbesondere für Straftaten im Zusammenhang mit Grossereignissen oder ausserordentlichen Ereignissen mit grosser medialer Resonanz», heisst es weiter.