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Kantonsrat kippt Stipendien-Wartefrist für vorläufig Aufgenommene

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Kantonsrat kippt Stipendien-Wartefrist für vorläufig Aufgenommene

15. Januar 2024, 11:15 Uhr
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer müssen fünf Jahre warten, bevor sie ein Stipendium für eine Ausbildung oder ein Studium bekommen können. Der Zürcher Kantonsrat will diese Wartefrist streichen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der Kantonsrat hat am Montag einer Streichung der fünfjährigen Wartefrist für Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer zugestimmt. FDP und SVP lehnten dies aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

Der Kantonsrat hat mit 93 zu 75 Stimmen Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Vorläufig aufgenommene Personen sollen somit künftig bei der Vergabe von Stipendien gleich behandelt werden wie anerkannte Flüchtlinge, die eine Berufsbildung oder ein Studium in Angriff nehmen.

Die Änderung kostet den Kanton laut Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) jährlich rund 3 bis 4 Millionen Franken. Aktuell gibt es knapp 300 Betroffene, die von der neue Regelung profitieren könnten.

Gegner der Gesetzesänderung verwiesen unter anderem darauf, dass bei vorläufig aufgenommenen Personen grundsätzlich davon ausgegangen werde, dass sie die Schweiz wieder verlassen würden. Es sei deshalb falsch, ihre Integration im selben Ausmass zu fördern wie diejenige von anerkannten Flüchtlingen.

Zudem sehe das Stipendienkonkordat der Kantone die fünfjährige Wartefrist vor. Der Kanton Zürich solle dazu keine Ausnahmeregelung schaffen.

Den endgültigen Entscheid wird der Kantonsrat an einer der kommenden Sitzungen in der zweiten Lesung der Vorlage fällen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. Januar 2024 11:15
aktualisiert: 15. Januar 2024 11:15
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