Kanton Zürich prüft neue Storchen-Beratungsstelle
Der «Aktionsplan Weissstorch», den der Bund vor 15 Jahren ins Leben rief, hat sein wichtigstes Ziel erreicht. Die Bestände der Tiere sind wieder angestiegen. Im Kanton Zürich wurden 2020 über 100 Storchenpaare gezählt.
Dort, wo besonders viele der langbeinigen Tiere leben, kommt es allerdings auch vermehrt zu Konflikten, wie aus einer Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage der SP im Kantonsrat hervorgeht.
Eigentümer müssen bezahlen
Nistet ein Storchenpaar auf dem Dach oder Kamin eines Hauses, kann durchaus passieren, dass die Tiere die Fassade verkoten. Die Reinigungs - oder Schutzmassnahmen, wie etwa das Anbringen von Kotbrettern, müssen von den Eigentümern selber bezahlt werden.
Für eine Beteiligung des Kantons fehlt es laut Regierungsrat an einer Rechtsgrundlage. Auf keinen Fall dürfen Hausbesitzer ein missliebiges Storchennest einfach so entfernen, auch nicht ausserhalb der Brutzeit. Für das Entfernen oder Umplatzieren eines Horstes braucht es eine Bewilligung. Die Rechnung für solche Aktionen geht wiederum an die Hausbesitzer.
Beratung auch bei anderen «Gebäudebrütern»
Vor diesem Hintergrund hält die Regierung eine «persönliche und umfassende Beratung der Betroffenen für umso wichtiger». Fachstellen des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) übernahmen diese Aufgabe bisher. Geprüft wird nun aber auch ein externes Beratungsmandat.
Dieses könnte zudem auf weitere so genannte «Gebäudebrüter» ausgeweitet werden, etwa auf Schwalben. Schwalbenkolonien stehen ebenfalls unter Schutz - und können ebenfalls unschöne Hinterlassenschaften auf Häusern verteilen.