Innerrhoder Regierung erstattet Anzeige gegen Basejumper
Das Starten und Landen mit Fluggeräten ausserhalb von bewilligten Start- und Landegebieten ist im Alpgebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden gemäss Alpgesetz verboten, schrieb die Ratskanzlei am Freitag in einer Mitteilung. Ein Verstoss werde mit einer Busse bestraft. Die Anzeige wurde bei der Innerrhoder Staatsanwaltschaft eingereicht.
«Im Alpgebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden gibt es keine bewilligten Start- und Landeplätze für Basejumper», sagte Ratschreiber Roman Dobler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Verlässliche Zahlen dazu, ob und wie viele Male weitere Basejumper dennoch im Innerrhoder Alpgebiet starteten, gebe es nicht.
Er gehe jedoch davon aus, dass es in den letzten Jahren noch mehr solcher Starts gab, so Dobler weiter. Der aktuelle Sprung habe aufgrund des Videos in den Sozialen Netzwerken einfach eine besonders hohe Resonanz ausgelöst.