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Innerrhoder Regierung erstattet Anzeige gegen Basejumper

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Innerrhoder Regierung erstattet Anzeige gegen Basejumper

4. Juli 2025, 11:14 Uhr
In den Sozialen Medien kursierte ein Video, das einen Basejumper bei einem Sprung in der Nähe des Gasthauses Äscher zeigte. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die Innerrhoder Regierung hat Anzeige gegen einen Basejumper erstattet. Dies aufgrund eines spektakulären Videos in den Sozialen Medien, welches eine Person bei einem Fallschirmsprung aus der Felswand in der Nähe des Berggasthauses Äscher im Alpstein zeigt.

Das Starten und Landen mit Fluggeräten ausserhalb von bewilligten Start- und Landegebieten ist im Alpgebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden gemäss Alpgesetz verboten, schrieb die Ratskanzlei am Freitag in einer Mitteilung. Ein Verstoss werde mit einer Busse bestraft. Die Anzeige wurde bei der Innerrhoder Staatsanwaltschaft eingereicht.

«Im Alpgebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden gibt es keine bewilligten Start- und Landeplätze für Basejumper», sagte Ratschreiber Roman Dobler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Verlässliche Zahlen dazu, ob und wie viele Male weitere Basejumper dennoch im Innerrhoder Alpgebiet starteten, gebe es nicht.

Er gehe jedoch davon aus, dass es in den letzten Jahren noch mehr solcher Starts gab, so Dobler weiter. Der aktuelle Sprung habe aufgrund des Videos in den Sozialen Netzwerken einfach eine besonders hohe Resonanz ausgelöst.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Juli 2025 11:14
aktualisiert: 4. Juli 2025 11:14