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Höchstspannungsleitungen sollen prinzipiell in der Luft hängen

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Höchstspannungsleitungen sollen prinzipiell in der Luft hängen

18. Dezember 2025, 10:28 Uhr
Das soll die Norm sein bei Hochspannungsleitungen: Freileitung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid auf dem Gotthardpass im Sommer dieses Jahres. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Hoch- oder Höchstspannungsleitungen mit 220 Kilovolt oder mehr sollen in der Schweiz grundsätzlich in der Luft hängen. Diesen Grundsatz will der Nationalrat zur Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze im Elektrizitätsgesetz verankern.

Er hiess am Donnerstag einen entsprechenden Antrag seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) gut. Die Urek-N sieht allerdings Ausnahmen vom Freileitungsgrundsatz vor: Eine Erdleitung soll möglich sein, wenn dies billiger zu stehen kommt, aus technischen Gründen nötig ist oder dies zum Schutz von geschützten Mooren erforderlich ist.

Auch der Bundesrat hätte bei der Energiegesetz-Revision einen Freileitungsgrundsatz in dem Erlass verankern wollen. Er verzichtete aber darauf, nachdem sich in der Vernehmlassung ein Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen dagegen ausgesprochen hatten.

Mit der Vorlage hat sich nun der Ständerat zu befassen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. Dezember 2025 10:28
aktualisiert: 18. Dezember 2025 10:28