Höchstalter für Bundesanwalt soll nun doch nicht erhöht werden
Mit 13 zu 11 Stimmen beschloss die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), ihre eigene Kommissionsinitiative zur Anhebung der Altersgrenze für die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt zurückzuziehen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Den Vorschlag ihrer Schwesterkommission des Ständerats, eine Altersgrenze von siebzig Jahren für noch mehr von der Bundesversammlung gewählten Personen vorzusehen, lehnte sie ebenfalls ab. Letztere geht somit zur Beratung zurück an die Ständeratskommission, erstere Initiative ist vom Tisch.
Die Mehrheit kam zum Schluss, dass eine Anpassung der Altersgrenzen aufgrund der geltenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung verbunden wäre. Und eine einzelfallbezogene Lösung für die Bundesanwaltschaft dränge sich nicht auf. So steht es in der Mitteilung der Kommission.
Die Entscheide haben Folgen für den amtierenden Bundesanwalt Stefan Blättler. Er hat Jahrgang 1959 und ist seit 2022 im Amt. Im nächsten Jahr erreicht er die Altersgrenze von 68 Jahren und müsste Ende 2027 aus dem Amt ausscheiden. Mit einer Anhebung hätte er bis Ende 2029 bleiben können, hätte dafür aber vom Parlament im Amt bestätigt werden müssen.