Grünes Licht für Windkraftanlagen auf der Montagne-de-Buttes NE
In der Baubewilligung muss das Modell der Windturbine noch nicht definitiv festgelegt sein. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Es hält fest, dass die Nutzungspläne für Windparks die Anzahl, den Standort und die Grösse der Windkraftanlagen sowie eventuelle Rodungen, Zufahrtsstrassen und Leitungen festlegen müssten.
Vorliegend seien die technischen Merkmale in der Planungs- und Baugenehmigungsphase ausreichend definiert worden. Darauf basierend könnten Windkraftanlagen bewilligt werden, deren Eigenschaften denen der untersuchten Modelle entsprechen.
Diese Lösung ermögliche es, von den technologischen Fortschritten zu profitieren, und es würde die Wiederholung von Verfahren vermeiden, wenn ein Modell nicht mehr verfügbar sei.