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Gewehrpatronen dürfen wegen Hülsenrissen nicht verschossen werden

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Gewehrpatronen dürfen wegen Hülsenrissen nicht verschossen werden

7. September 2023, 11:40 Uhr
Die zurückgerufene Gewehrpatrone 11 wird unter anderem für den in Schützenvereinen noch benutzten Karabiner verwendet. (Archivbild)
© KEYSTONE/OLIVIER MAIRE
Die Armee ruft ein Los von Gewehrpatronen wegen Hülsenrissen zurück. Es geht um die in Schützenvereinen mit mehreren Waffentypen verwendete Gewehrpatrone 11. Patronen des gesperrten Loses dürfen nicht mehr verschossen werden.

Die Armee geht indes davon aus, dass der grösste Teil der betroffenen 480'000 Patronen bereits verschossen worden ist, wie Armee und Armasuisse am Donnerstag schrieben. Die Ursache der Hülsenrisse ist bisher nicht bekannt. Auch ist offen, ob die verwendete Waffe bei der Beschädigung eine Rolle spielt.

Die Gewehrpatrone 11 wird unter anderem für das Sturmgewehr#57, Karabiner und Langgewehre gebraucht, also von Sportschützen und -schützinnen benutzte Waffen. Auch in Sportwaffen wird sie eingelegt.

Die Armee benutzt das Sturmgewehr#57, ein Vorgängermodell des heutigen Sturmgewehres, nicht mehr. Sie verkauft Schützenvereinen die Patronen für Schiessübungen und Schiesskurse und gibt sie für das für Armeeangehörige obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und Jungschützenkurse gratis ab.

Betroffen vom Rückruf ist das Los 039-18 T. In den vergangenen drei Monaten seien bei Patronen aus diesem Los vier Mal Risse an der Hülse festgestellt worden, hiess es in der Mitteilung. Die Schützenvereine wurden mit einem Brief über die Sperrung informiert.

Die Vereine können sich die wertlosen Patronen durch Munition aus anderen Losen ersetzen lassen oder sie sich bei der Bestellung für das kommende Jahr gutschreiben lassen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. September 2023 11:40
aktualisiert: 7. September 2023 11:40