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Gericht hebt zwei Urteile wegen Schizophrenie des Verurteilten auf

Schuldunfähigkeit

Gericht hebt zwei Urteile wegen Schizophrenie des Verurteilten auf

13. Februar 2024, 17:00 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat das Revisionsgesuch eines 23-Jährigen gutgeheissen: Wegen einer psychischen Erkrankung gilt er bei zwei Diebstählen nun als nicht schuldfähig. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Ein 23-Jähriger ist wegen Diebstahls zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Diese Schuldsprüche sollen nun nachträglich aufgehoben werden. Denn in einem dritten Prozess hatte sich gezeigt, dass der Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig ist.

Der Eritreer musste sich 2020 unter anderem wegen versuchter Tötung vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Das Gericht gelangte zum Schluss, dass der 23-Jährige die Taten begangen hatte, er aber wegen einer «wahnhaften Situationsverkennung» nicht schuldfähig sei.

Der 23-Jährige, der sich seither in Behandlung befindet, wandte sich nun ans Obergericht Zürich. Er bat darum, dass zwei frühere, rechtskräftig gegen ihn erlassene Urteile aufgehoben werden.

Das Obergericht hat das Revisionsgesuch gutgeheissen: Es gebe klare Hinweise, dass der Mann auch bei beiden Diebstählen erkrankt gewesen sei. So habe er sich gemäss zuvor unbekannten Arztberichten bereits vor diesen Delikten «völlig aufgelöst, ängstlich und von imperativen und abwertenden Stimmen geplagt» in eine Klinik begeben.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Februar 2024 17:00
aktualisiert: 13. Februar 2024 17:00
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