Gericht hebt Genugtuung von 19'000 Franken für Obdachlosen auf
Solange nicht klar ist, ob und in welchem Ausmass die vom Ausserrhoder Obergericht angeordnete Massnahme einen Freiheitsentzug zur Folge hat, kann nicht über eine Genugtuung entschieden werden. Dies muss nach Abschluss der Behandlung geschehen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil.
Das Obergericht entschied im Mai 2025, dass der Obdachlose die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Sachbeschädigung und des geringfügigen Diebstahls erfüllt habe. Allerdings sei er aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen.
Keine Brandstiftung
Das kantonale Gericht ordnete eine ambulante Massnahme an. Zudem sprach es dem Mann für die 382 Tage, an denen ihm die Freiheit entzogen wurde, eine Genugtuung von 50 Franken pro Tag aus.
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden erfolgreich Beschwerde eingelegt. Abgeblitzt ist sie vor Bundesgericht jedoch mit dem Antrag, auch den Straftatbestand der mehrfachen Brandstiftung als erfüllt zu erachten. (Urteil 6B_671/2025 vom 22.04.2026)