Genfer Amt ordnet wegen Hitzewelle Arbeitsunterbruch an
Alle Arbeiten im Freien und in direkter Sonneneinstrahlung müssen ab 13.00 Uhr eingestellt werden, wie das Amt am Donnerstag mitteilte. Für unverzichtbare Tätigkeiten, die nicht unterbrochen werden können, ist ein Rotationssystem vorgeschrieben. Dieses sieht ab 13.00 Uhr höchstens 15 Minuten Arbeit in der Sonne vor, gefolgt von einer 45-minütigen Erholungsphase im Schatten.
Vor 13.00 Uhr bleiben die bestehenden Arbeitsschutzmassnahmen in Kraft. Dazu gehören unter anderem organisatorische Pausen sowie weitere Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten.
Laut Wetterprognosen werden die Höchsttemperaturen im Kanton Genf bis Sonntag bis zu 36 Grad erreichen. Aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit sollen auch die nächtlichen Tiefsttemperaturen nahe oder über 20 Grad liegen.